TIERÄRZTLICHER NOTDIENSTRING DES KREISES METTMANN
Der Tierärztliche Notdienstring Kreis Mettmann übernimmt
die Ersthilfe für akute Notfälle bei Kleintieren ab dem 01.03.2025.
Es besteht eine Rufbereitschaft der diensthabenden Praxis:
An Wochenenden & Feiertagen: 10 - 22 Uhr
Montag bis Freitag: 18 - 22 Uhr
Notrufnummer
(20 Cent pro Anruf aus allen deutschen Netzen)
Außerhalb dieser Zeiten:
Bitte wenden Sie sich an die AniCura Tierklinik Neandertal GmbH,
Landstraße 51, 42781 Haan, durch direkte Vorstellung in der Tierklinik.
NOTDIENSTGEBÜHREN
Die Abrechnung im Notdienst erfolgt nach §4 der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT Fassung 2022).
Die Tierärztlichen Leistungen werden im Notdienst je nach Aufwand
mit dem 2-4 fachen GOT Satz abgerechnet.
Zusätzlich wird eine Notdienstgebühr von 59,50 brutto erhoben.
Die anfallenden Kosten werden im Notdienst direkt abgerechnet.
Eine Behandlung auf Rechnung ist nicht vorgesehen.
WAS IST EIN NOTFALL?
Als Notfall gelten akute (lebens-) bedrohliche Zustände oder Verletzungen eines Kleintieres.
Diese können zum Beispiel sein:
• Verletzungen/ Unfälle/ Lähmungen
• Herz-/ Kreislaufprobleme/ Atemnot
• Starker Durchfall und/oder Erbrechen
• Verbrennungen/ Vergiftungen
• Fremdkörperaufnahme
• Harnabsatzprobleme
• Krampfanfälle
• Augenverletzungen
• Geburtsprobleme
Während des Notdienstes erfolgt eine Erstversorgung und Stabilisierung des Patienten.
Die weitere Diagnostik oder Weiterbehandlung, abhängig von der Erkrankung übernimmt anschließend der Haustierarzt oder eine Tierklinik.
GEMEINNÜTZIGER VEREIN
Der Tierärztliche Notdienstring des Kreises Mettmann e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der die tierärztliche Rufbereitschaft organisiert. Mit den Gebühren der Anrufe wird die Rufnummer finanziert.
Sollte mehr Geld eingenommen werden, wird dieses an örtliche Tierschutzvereine gespendet.